Die Europäische Kommission wird heute einen Entwurf des Digital Services Act veröffentlichen, die bedeutendste Reform der europäischen Internetregulierung seit zwei Jahrzehnten. Der Vorschlag, mit dem die tragende Säule der EU-Internet-Gesetzgebung – die E-Commerce-Richtlinie – modernisiert werden soll, sieht neue Verantwortlichkeiten und Regeln für den Umgang von Facebook, Amazon und anderen Unternehmen, die Inhalte hosten, mit den Beiträgen, Kommentaren, Nachrichten, Fotos und Videos von Milliarden von Nutzern und für die Entscheidungsfindung darüber vor.
Dies ist eine große Chance für die EU, Grundsätze wie Transparenz, Offenheit und informationelle Selbstbestimmung neu zu beleben. Viele Nutzer fühlen sich an einige wenige mächtige Plattformen gefesselt und algorithmischen Entscheidungssystemen ausgeliefert, die sie nicht verstehen. Es ist an der Zeit, dies zu ändern.
Wir haben ein Exemplar des 85-seitigen Entwurfs erhalten, und während wir noch dabei sind, alle Abschnitte zu überprüfen, haben wir uns auf mehrere Bestimmungen konzentriert, die sich auf die Haftung für rechtswidrige Inhalte, die Inhaltsmoderation und die Interoperabilität beziehen – drei der wichtigsten Themen, die die Grundrechte der Nutzer auf freie Meinungsäußerung im Internet betreffen.
Wir fanden eine durchwachsene Mischung vor, mit einigen vielversprechenden Vorschlägen. Die Kommission handelt richtig, wenn sie der Entfernung von Inhalten Grenzen setzt und den Nutzern erlaubt, Zensurentscheidungen anzufechten. Ebenso ist positiv zu sehen, dass eine generelle Überwachung von Nutzern keine Handlungsoption darstellt und dass der jeweilige Redner für seine Botschaft haftet, nicht jedoch die Plattformen, die hosten, was Nutzer online posten oder teilen. Der Vorschlag geht jedoch weder auf die Kontrolle von Nutzern über die Daten ein noch stellt er Forderungen, dass die Mega-Plattformen auf Interoperabilität hinarbeiten. So bleibt also Raum für Verbesserungen. Wir unsererseits werden mit dem EU-Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, die sich auf einen Text einigen müssen, damit er Gesetz wird. So wollen wir sicherstellen, dass die EU korrigiert, was unzulänglich ist, und den Nutzern die Kontrolle zurückgibt.
Neue Sorgfaltspflichten
Im DSA sind neue Sorgfaltspflichten zur Kennzeichnung rechtswidriger Inhalte für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten beschrieben. Ebenso sind spezielle, an Art und Größe orientierte Pflichten für Online-Plattformen, auch für die sehr großen, festgelegt.
Wir haben von Anfang an die Meinung vertreten, dass ein universeller Einheitsansatz für die Internetregulierung von sozialen Netzwerken nicht für ein Internet funktioniert, das von einigen wenigen mächtigen Plattformen monopolisiert ist. Daher können wir nur neue Sorgfaltspflichten unterstützen, die auf die Art und Größe der Plattform abgestimmt sind. Die Kommission erkennt zu Recht an, dass das Unterdrücken der freien Meinungsäußerung auf sehr großen Plattformen ein systemisches Risiko darstellt und dass Transparenz über die Inhaltsmoderation den Status quo verbessern kann. Wir werden jedoch andere, potenziell problematische Bestimmungen sorgfältig analysieren, beispielsweise die Verpflichtung der Plattformen, bestimmte Arten von rechtswidrigen Inhalten den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Die Vorschriften zur Überwachung, Untersuchung und Durchsetzung verdienen eine eingehende Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.
Entfernungsbenachrichtigungen und Bearbeitung von Beschwerden
Hier hat die Kommission einen willkommenen ersten Schritt zu mehr Verfahrensgerechtigkeit getan. Bezeichnenderweise räumt die Kommission ein, dass Plattformen bei der Inhaltsmoderation häufig Fehler machen. In Anerkennung der Tatsache, dass Nutzer über die Entscheidungen von Plattformen, Inhalte zu entfernen oder Konten zu schließen, mehr Transparenz verdienen, verlangen die Verordnungsentwürfe, dass Online-Plattformen ein benutzerfreundliches System zur Bearbeitung von Beschwerden vorsehen und zu Unrecht entfernte Inhalte oder Konten wiederherstellen.
Wir haben jedoch Bedenken, dass statt Gerichten zunehmend die Plattformen zu den Schiedsrichtern darüber werden, welche Meinungsäußerung online gepostet werden kann und welche nicht. Ein einheitliches Meldesystem für alle Arten von Inhalten erhöht das Risiko, dass ein Plattform von der Rechtswidrigkeit von Inhalten erfährt und somit dafür haftbar gemacht wird.
Maßnahmen zur Interoperabilität fehlen
Die Kommission hat das Ziel verfehlt, den Nutzern mehr Freiheit und Kontrolle über ihr Internet-Erlebnis zu geben, da Regeln zur Interoperabilität im Entwurf nicht enthalten sind. Dies könnte im Entwurf des Digital Markets Act angesprochen werden. Wenn die EU die Macht jener Plattformen brechen will, die das Internet monopolisieren, braucht sie Regelungen, die den Nutzern ermöglichen, mit Freunden über Plattformgrenzen hinweg zu kommunizieren oder ihre Lieblingsinhalte über verschiedene Plattformen hinweg verfolgen zu können, ohne mehrere Accounts anlegen zu müssen.
Gerichtliche/behördliche Anordnungen zum Entfernen von Inhalten
Das Internet ist global und Anordnungen zur Entfernung von Inhalten mit globaler Reichweite sind immens ungerecht und beeinträchtigen die Freiheit der Nutzer. Der Verordnungsentwurf geht auf die Gefahren weltweiter Anordnungen zur Entfernung von Inhalten ein, indem er verlangt, dass solche Anordnungen die Rechte der Nutzer berücksichtigen müssen und ihr territorialer Geltungsbereich der Notwendigkeit entssprechen muss.
Sanktionen
Nach den geplanten Verordnungen können die größten Plattformen mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden, wenn sie Regeln zu Hassreden und zum Verkauf rechtswidriger Waren verletzen. Zweckgerechte Durchsetzungsmaßnahmen und abschreckende Sanktionen sind wichtige Instrumente, um den gegenwärtigen, von sehr großen Plattformen monopolisierten digitalen Raum zu verändern. Allerdings sind hohe Bußgelder nur dann gut, wenn die Verordnungen inhaltlich gut sind, was wir in den nächsten Wochen ausführlich untersuchen werden.
Nicht-EU-Plattformen
Für Nicht-EU-Plattformanbieter werden Compliance-Pflichten bestehen, wenn ihre Dienste einen wesentlichen Bezug zur EU haben. Die vorgeschlagenen Regeln zielen insbesondere auf Unternehmen außerhalb der EU ab, beispielsweise in den USA, die EU-Nutzern Dienste anbieten. Es ist jedoch nicht klar, wann diese Pflichten greifen. Auch sind wir besorgt, dass sich einige Nicht-EU-Plattformen gegen das Anbieten von Dienstleistungen in der EU entscheiden, wenn sie verpflichtet werden, in der EU eine rechtliche Vertretung einzurichten.